Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1.
Geltungsbereich
1.1 Für
alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit
einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und
dem Ingenieurbüro Oetzel gelten stets diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter
Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen vom
Ingenieurbüro Oetzel für die verschiedenen Leistungen, die
nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die
besonderen Geschäftsbedingungen der Leistungen befinden sich
bei den jeweils angebotenen Leistungen.
1.2 Im
Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als
Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen
der einzelnen Leistungen;
2. diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche
Regelung.
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- 2. Teilnehmer
Das Ingenieurbüro Oetzel schließt
Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt
geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen
Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland, einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz
(nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit
das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers
versehentlich vom Ingenieurbüro Oetzel angenommen wurde, ist
das Ingenieurbüro Oetzel binnen einer angemessenen Frist zur
Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden
berechtigt.
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- 3. Vertragsgegenstand
- Das Ingenieurbüro Oetzel
liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt
Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte das Ingenieurbüro
Oetzel nachträglich erkennen, dass sich beim Ingenieurbüro
Oetzel ein Fehler z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu
einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat,
wird das Ingenieurbüro Oetzel den Kunden hiervon umgehend
informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten
Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist das
Ingenieurbüro Oetzel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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- 4. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
Bestellern, die natürliche
Personen sind und im Online-Shop von
www.umweltanalytik.com
zu einem Zweck einkaufen, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann („Verbraucher“ gemäß § 13 BGB), steht ein
Widerrufsrecht gemäß §§ 312d, 355 BGB zu.
4.1 Der
Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch das
Ingenieurbüro Oetzel zustande. Der Kunde verzichtet auf den
Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den
Vertragsabschluss wird der Kunde entweder vom Ingenieurbüro
Oetzel durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens
durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw.
durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.
Bestellt der Kunde per Internet, so wird das Ingenieurbüro
Oetzel jedoch den Eingang der Bestellungen unverzüglich auf
elektronischem Wege bei korrekten Kundenangaben bestätigen.
4.2 Sie haben das
Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben
bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Ingenieurbüro Oetzel , Glogauer Str. 15 , 34212 Melsungen, Tel.: +49 (0)
561 26569 , Fax: +49 (0) 561 2889586 , E-Mail:
info@umweltanalytik.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
Download
4.3
Soll der Kaufpreis durch oder über Ingenieurbüro Oetzel
finanziert werden, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung
des Widerrufsrechts auch nicht an seine auf Abschluss des
Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung gebunden.
4.4
Das Widerrufsrecht gilt nicht für besondere Leistungen vom
Ingenieurbüro Oetzel, in deren Besonderen Geschäftsbedingungen
ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, sowie für folgende
Warengruppen:
Luftreiniger
und Luftentfeuchter,
soweit deren Verpackung geöffnet und das Gerät benutzt
wurde;
Wasserfilter, soweit deren Verpackung geöffnet das Gerät
angeschlossen oder benutzt wurde;
Staubsauger,
soweit deren Verpackung geöffnet und das Gerät
angeschlossen oder benutzt wurde;
Hygienewaren, Matratzen,
Bezüge, Bettwaren und
EMV-Textilien soweit deren Verpackung geöffnet oder
die Ware benutzt wurde;
Milbenschutzbezüge,
soweit deren Verpackung geöffnet oder die Ware benutzt wurde;
Jegliche
Filterkartuschen und Ersatzfilter, soweit deren Verpackung
geöffnet wurde;
Bodenbeläge
und Kleber, soweit deren Verpackung geöffnet oder die Ware
falsch gelagert wurde;
Sanierungssysteme,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden;
Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind;
Textilien,
die auf ein vom Kunden gewünschtes Maß zugeschnitten sind;
Waren, die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können.
4.5
Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw.
Warengruppen beim Ingenieurbüro Oetzel auf, ist ein
Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind:
Bücher,
soweit die Schutzhülle geöffnet wurde;
Ersatzteile, die
vom Kunden bereits eingebaut wurden;
Batterien,
Akkus, Kabel, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit
deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;
Sonderbestellungen
des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte
Ersatzteile etc.;
4.6
Das
Ingenieurbüro Oetzel
nimmt nur Ware
zurück
bzw. tauscht nur Ware um, die nachweislich
auch von uns geliefert wurde und sich im
Originalzustand befindet. Der Reklamation
muss eine Kopie der Rechnung beigefügt sein.
Das
Ingenieurbüro Oetzel behält sich bei Rückgabe benutzter oder
beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für
den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die
Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung
zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche
vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung
erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt. |
- 5. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte das Ingenieurbüro
Oetzel nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte
Ware oder Dienstleistung nicht mehr beim Ingenieurbüro
Oetzel verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht
geliefert werden kann, kann das Ingenieurbüro Oetzel
entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder
Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
Bereits erhaltene Zahlungen wird das Ingenieurbüro Oetzel
umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch das
Ingenieurbüro Oetzel oder den Kunden erstatten.
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- 6. Lieferung
- 6.1 Für das gesamte Risiko
der Beschädigung auf dem Transportweg oder dem Verlust der
Ware auf dem Transportweg schließt das Ingenieurbüro
Oetzel keine gesonderte Transportversicherung ab. Wir
bitten bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung
auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24
Stunden.
6.2 Bestellt
der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und
trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen
vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware an das Ingenieurbüro
Oetzel zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in
diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, das Ingenieurbüro
Oetzel trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
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- 7. Preis
- 7.1 Die
Preisangaben im Informationsmaterial und auf den
Internetseiten sowie in den Internetshops sind Endpreise
und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung
nach der Informationsveröffentlichung erfolgen, ist das
Ingenieurbüro Oetzel zur Berechnung des erhöhten
Mehrwertsteuersatzes berechtigt. Bei der Preiserhöhung im
Büchermarkt ist das Ingenieurbüro Oetzel aufgrund der
Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen
berechtigt.
7.2
Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die
Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung,
Versand, 24-Stunden-Service, Versicherung, die jeweils zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
7.3
Bei Bestellungen über die Homepages für Privatkunden des
Ingenieurbüros Oetzel gelten nicht die Katalogpreise, sondern
die auf der Homepage angegebenen Preise. |
- 8. Eigentumsvorbehalt
Das Ingenieurbüro Oetzel behält
sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden
ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen
Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Ingenieurbüro
Oetzel im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht,
wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der
auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom
Kunden auf das Ingenieurbüro Oetzel bzw. umgekehrt übergeht,
in dem einerseits das Ingenieurbüro Oetzel die Ware vom
Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die
Austauschlieferung vom Ingenieurbüro Oetzel erhält.
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- 9. Gewährleistung
9.1 Das Ingenieurbüro Oetzel gewährleistet,
dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa
vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln
sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten
Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung
eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der
gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art
der Sache und/oder der Ankündigung vom Ingenieurbüro Oetzel
bzw. des Herstellers erwarten kann.
9.2 Der
Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens
innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer
Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten
Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des
versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist
vorzunehmen.
9.3 Die Dauer der Gewährleistung
beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim
Kunden.
9.4 Im Fall des Mangels kann der
Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Das Ingenieurbüro Oetzel kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen
einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten
Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB
berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen
oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig
und unerheblich ist.
9.5 Schadenersatzansprüche
wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass
das Ingenieurbüro Oetzel die Mängel arglistig verschwieg oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat
oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper
entstanden sind.
9.6 Voraussetzung
für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht
durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung
entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate
seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass
die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls
steht es dem Ingenieurbüro Oetzel frei, den Nachweis zu führen,
dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
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- 10. Haftung
- 10.1 Das Ingenieurbüro Oetzel
haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter
Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung
von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten)
oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines
Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet das
Ingenieurbüro Oetzel im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei
einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für
Mitarbeiter vom Ingenieurbüro Oetzel begrenzt auf den
typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind
insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde
alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Der Umfang einer Haftung
von Ingenieurbüro Oetzel nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
10.3 Die vorstehenden
Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang
vom Ingenieurbüro Oetzel, der Geschäftsleitung und
Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird
ausgeschlossen.
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- 11. Rechtswahl
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse
zwischen dem Ingenieurbüro Oetzel und Kunden sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht
Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist
ausgeschlossen.
11.2 Die Bestimmungen der Ziffer
10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem
der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn
und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der
nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden
zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde
die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen
Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes
vorgenommen hat.
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- 12. Verschiedenes
- 12.1 Ein Recht des Kunden
zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei
denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort
ist für Zahlungen am Geschäftssitz vom Ingenieurbüro Oetzel.
Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei dem
Ingenieurbüro Oetzel oder der Versandort des ersten
Versenders, der für das Ingenieurbüro Oetzel tätig wird.
12.3 Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten
sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich,
den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum
Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt.
Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien
nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Melsungen oder ein anderer gesetzlicher
Gerichtsstand nach Wahl vom Ingenieurbüro Oetzel, soweit der
Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts ist.
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