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Heizkostenverteiler      (Methylbenzoat)

Schadstoffinformation

Heizkostenverteiler (HKV) dienen vornehmlich in mit Sammelheizung ausgestatteten Wohnräumen der Abschätzung des Wärmeenergieverbrauches und somit der annähernden verbrauchsabhängigen Umlegung der Betriebskosten Wärmeenergie auf die Nutzer. Sie sind überwiegend an den Heizkörpern montiert; es finden sich gelegentlich und zusätzlich auch noch solche an den durch die Wohnräume gehenden Strangleitungen der Zentralheizung. 

Heizkostenverteiler unterscheiden sich nach dem Wirkungsprinzip in solche, die auf rein elektronischer Basis arbeiten, und in solche, bei denen aus betriebsgemäß offenen Gefäßen (Verdunstungsröhrchen) eine chemische Flüssigkeit annähernd direkt proportional in Abhängigkeit von der Heizkörpertemperatur verdampft und damit die Innenraumluft belastet. Ihnen ist weiterhin eigen, daß eine Verdampfung auch bei abgestellter Heizung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur, z. B. Beheizung durch andere Quellen, Sonneneinstrahlung usw., stattfindet. Letztere werden bezeichnet als ,,Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip". Bei diesen Geräten, die hier betrachtet werden sollen, verschweigen die Hersteller weitgehend den (zwangsweisen) Raumnutzern, welche Chemikalien sie einsetzen, und behaupten beispielhaft in ihren Gebrauchsinformationen: ,,Übrigens - die Flüssigkeit in den Röhrchen ist nicht gesundheitsschädlich".   

Während in älteren Geräten noch Butandisäurediethylester (Diethylsuccinat) zu finden ist, wurde dann vornehmlich Benzoesäuremethylester (Methylbenzoat) als Hauptkomponente eingesetzt. Neuerdings findet sich als Verdampferflüssigkeit auch Propandisäuredimethylester (Dimethylmalonat), auf den Hersteller ausgewichen sind. Alle diese Stoffe sind gemäß ihrer DIN-Sicherheitsdatenblätter als Gefahrstoffe deklariert; Kontakt mit Dämpfen und Flüssigkeiten führt zu Reizung der Augen, der Atemwege und der Haut. Während die Hersteller nun gestützt auf Ausführungen des ehemaligen BGA unbewiesen behaupten, daß sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch in normal belüfteten Räumen nur sehr geringe Raumluftkonzentrationen aufbauen würden, die selbst bei Langzeitexposition keine Gefährdung der Gesundheit befürchten lassen, führt das ehemalige BGA im selben Schrifttum dazu aus: ,,Bei der bisherigen Praxis der Zulassung wurden von den Herstellern der Heizkostenverteilersysteme in der Regel nur LD50-Werte vorgelegt. Daten zur Geruchsbelästigung ebenso wie humantoxikologisch relevante Daten, z.B. bezüglich chronisch inhalativer Aufnahme (und um eine solche handelt es sich in aller Regel für die Raumnutzer) oder sensibilisierender Eigenschaften liegen für keine bisher zugelassene Substanz vor". Neben den Hauptkomponenten fanden sich, wie analytisch-qualitative Untersuchungen zeigten, in den Verdampferflüssigkeiten weitere aliphatische und zyklische Ester. Auch sind die Verdampferflüssigkeiten zur Kennung mit jährlich in der Färbung wechselnden Farbstoffen versetzt.

Quelle: Daunderer , Handbuch der Umweltgifte , ecomed-Verlag