Heizkostenverteiler
(HKV) dienen vornehmlich in mit Sammelheizung ausgestatteten Wohnräumen
der Abschätzung des Wärmeenergieverbrauches und somit der annähernden
verbrauchsabhängigen Umlegung der Betriebskosten Wärmeenergie auf die Nutzer. Sie sind überwiegend an den Heizkörpern montiert;
es finden sich gelegentlich und zusätzlich auch noch solche an den
durch die Wohnräume gehenden Strangleitungen der Zentralheizung.
Heizkostenverteiler
unterscheiden sich nach dem Wirkungsprinzip in solche, die auf rein
elektronischer Basis arbeiten, und in solche, bei denen aus
betriebsgemäß offenen Gefäßen (Verdunstungsröhrchen) eine
chemische Flüssigkeit annähernd direkt proportional in Abhängigkeit
von der Heizkörpertemperatur verdampft und damit die Innenraumluft
belastet. Ihnen ist weiterhin eigen, daß eine Verdampfung auch bei
abgestellter Heizung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur, z.
B. Beheizung durch andere Quellen, Sonneneinstrahlung usw.,
stattfindet. Letztere werden bezeichnet als ,,Heizkostenverteiler
nach dem Verdunstungsprinzip". Bei diesen Geräten, die hier
betrachtet werden sollen, verschweigen die Hersteller weitgehend den
(zwangsweisen) Raumnutzern, welche Chemikalien sie einsetzen, und
behaupten beispielhaft in ihren Gebrauchsinformationen: ,,Übrigens -
die Flüssigkeit in den Röhrchen ist nicht gesundheitsschädlich".
Während
in älteren Geräten noch Butandisäurediethylester (Diethylsuccinat)
zu finden ist, wurde dann vornehmlich Benzoesäuremethylester (Methylbenzoat)
als Hauptkomponente eingesetzt. Neuerdings findet sich als
Verdampferflüssigkeit auch Propandisäuredimethylester (Dimethylmalonat),
auf den Hersteller ausgewichen sind. Alle diese Stoffe sind gemäß
ihrer DIN-Sicherheitsdatenblätter als Gefahrstoffe deklariert;
Kontakt mit Dämpfen und Flüssigkeiten führt zu Reizung der Augen,
der Atemwege und der Haut.
Während
die Hersteller nun gestützt auf Ausführungen des ehemaligen BGA
unbewiesen behaupten, daß sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch in
normal belüfteten Räumen nur sehr geringe Raumluftkonzentrationen
aufbauen würden, die selbst bei Langzeitexposition keine Gefährdung
der Gesundheit befürchten lassen, führt das ehemalige BGA im selben
Schrifttum dazu aus: ,,Bei der bisherigen Praxis der Zulassung wurden
von den Herstellern der Heizkostenverteilersysteme in der Regel nur
LD50-Werte vorgelegt. Daten zur Geruchsbelästigung
ebenso wie humantoxikologisch relevante Daten, z.B. bezüglich chronisch
inhalativer Aufnahme (und um eine solche handelt es sich in aller
Regel für die Raumnutzer) oder sensibilisierender Eigenschaften
liegen für keine bisher zugelassene Substanz vor".
Neben
den Hauptkomponenten fanden sich, wie analytisch-qualitative
Untersuchungen zeigten, in den Verdampferflüssigkeiten weitere
aliphatische und zyklische Ester. Auch sind die Verdampferflüssigkeiten
zur Kennung mit jährlich in der Färbung wechselnden Farbstoffen
versetzt.
Quelle:
Daunderer
,
Handbuch der Umweltgifte
,
ecomed-Verlag |