Der
Name Asbest kommt aus dem Griechischen und bedeutet ,,unauslöschlich,
ewig". Dies ist ein Hinweis auf die Langlebigkeit, die Asbest
hat.
Asbest
ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe in der Natur vorkommender,
mineralischer Silikatfasern mit feinsandiger Struktur und
hervorragenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Einige
dieser Eigenschaften sind zum Beispiel Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit
gegen Fäulnis und Korrosion, geringe elektrische Leitfähigkeit,
geringe Wärmeleitfähigkeit, große Elastizität und Zugfestigkeit,
hohe Adsorptions- und Isolierfähigkeit. Asbest wurde aufgrund dieser
Eigenschaften seit der Jahrhundertwende in circa 3.500 verschiedenen
Anwendungsbereichen technisch genutzt.
Ein
hoher Prozentsatz der Trinkwasserrohre bestehen aus Asbestfaserzement. Erst seit
1995 dürfen neue Trinkwasserrohre keine Zusätze mehr aus Asbest enthalten. Von den bereits
verlegten Asbestzementrohren für die Trinkwasserversorgung, vor allem von ungeschichteten
Rohren, geht eine besonders große gesundheitliche Gefahr aus. Im Laufe der Zeit wird durch
die mechanische Wasserberührung und durch Einwirkung von gelösten Salzen und Säuren
im Wasser das Bindemittel Zement langsam aufgelöst. Dadurch werden immer mehr Asbestfasern
freigesetzt und gelangen so mit dem Leitungswasser in den Haushalt. Je saurer das Wasser ist,
desto stärker greift die darin enthaltene Kohlensäure den Zement an und desto höher wird die
Wahrscheinlichkeit für erhöhte Asbestfaserkonzentrationen im Trinkwasser.
Auch bei beschichteten Rohren können große Mengen von Asbestfasern frei werden. Die
Beschichtungen bestehen meist aus Styrol-Butadien-Kautschuk, Chlorkautschukharzen,
Epoxidharzen und Bitumen. Durch chemische und mechanische Beschädigungen
werden besonders bei älteren Asbestzementrohren größere Mengen von Asbestfasern freigeschwemmt
und können dadurch das Trinkwasser kontaminieren . Das Fraunhofer-Institut veröffentlichte
1983 eine ausführliche Trinkwasseruntersuchung. Daraus geht hervor, dass das Trinkwasser stellenweise
frei gelöste Asbestfasern in einer Größenordnung von bis zu 1,57 Millionen Fasern pro Liter
enthält. Dieser Spitzenwert wurde in Hamburg gemessen. Obwohl toxikologisch einwandfrei
bewiesen ist, das oral aufgenommen Asbestfasern stark gesundheitsschädigend wirken
können, existiert Deutschland bisher noch kein offizieller Grenzwert für die
Trinkwasserbelastung.
Nach Angaben der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) ist auch das duschen mit Wasser,
dass aus Asbestzementrohren kommt, stark gesundheitsschädigend, da sich beim Versprühen
des Duschwassers hohe Asbestfaserkonzentrationen in der Raumluft bilden können.
Ebenfalls sollte man sich vor dem Einsatz von Inhalationsgeräten
beim zuständigen Wasserwerk erkundigen. Bei einer Belastung durch
Asbestpartikel kann ein Hauswasserfilter hinter der Wasseruhr
montiert werden, um diese herauszufiltern.
Die
Asbestfaser kann sich in immer kleinere Fasern aufspalten bis hin zu
monokristallinen Fasern, die so leicht und klein sind, daß sie als
schwebender Staub eingeatmet werden können.
Bei
den verschiedenen Asbestarten wird zwischen Amphibolasbesten und
Serpentinasbesten unterschieden . Zu den Amphibolasbestarten gehört
zum Beispiel der sogenannte ,,Blauasbest" (Krokydolithasbest) und
der sogenannte ,,Braunasbest" (Amositasbest). Der einzige
Vertreter der Serpentinasbeste ist der sogenannte ,,Weissasbest"
(Chrysotilasbest)
Die
Fasern der Amphibolasbeste sind spröde und brüchig. Amphibolasbeste,
insbesondere der Blauasbest, zeigen eine besonders auffällige Längsspaltbarkeit
in sehr feine Fasern mit Durchmesser von weniger als 3/1000
Millimeter. Die Menge und Feinheiten der dünnen Asbestfasern nimmt
mit der Beanspruchung und der Verwitterung des Asbestproduktes zu.
Grundsätzlich
geht von Asbestfeinstaub in Innenräumen eine Gesundheitsgefahrdung
aus, insbesondere dann, wenn hohe Spitzenkonzentrationen von
Asbestfasern möglich sind.
Asbest
kann Krebs der Atmungsorgane, des Brust- und Bauchraumes und eine
sonst sehr seltene Krebsform des Rippen- und Bauchfells, das
Mesotheliom, hervorrufen. Von der Exposition bis zum Ausbruch der
Krankheit vergehen in der Rege mehrere Jahrzehnte. Das Risiko steigt
mit der Dauer der Belastung und mit deren Intensität. Wegen der
langen Lebenserwartung sind daher besonders Kinder und Jugendliche gefährdet.
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge muß die Faserabgabe in die
Raumluft daher unterbunden und die Belastungskonzentration minimiert
werden.
Durch
Einatmen von asbeststaubbelasteter Luft gelangen feinste Asbestfasern
tief in die Lungen und bleiben dort an den Lungenbläschen haften.
Diese Asbestfasern durchstoßen und reizen das Lungengewebe, so daß
es schon nach kurzer Einwirkungszeit zu Reaktionen des Lungengewebes
kommen kann.
Bei
der Asbestose, auch Asbeststaublunge genannt, wird aktives
Lungengewebe zerstört, dieses vernarbt im Laufe der Zeit. Es kommt zu
vermehrtem Bindegewebswachstum. Folge für die Betroffenen ist eine
Verhärtung der Lunge und damit eine zunehmende Einschränkung des
Atemvolumens Asbestose kann Ausgangspunkt für die Entstehung von
Lungenkrebs sein. Für die Asbestose sind langfristige hohe
Expositionen erforderlich. Diese Erkrankung tritt daher überwiegend
in der asbestver- und bearbeitenden Industrie auf.
Eine
andere Krankheitsform ist das Mesotheliom des Rippen- und Bauchfells.
Dies sind meist bösartige Tumore, hervorgerufen durch Asbestfasern,
die das Lungengewebe durchstoßen haben. Das empfindliche Gewebe des
Rippen- und Bauchfells kann nach einer Latenzzeit von 15 - 40 Jahren
mit Krebsgeschwülsten reagieren.
Eine
Dosis-Wirkungs-Beziehung kann für Asbest nicht angeleitet werden,
d.h. es gibt keinen Schwellenwert für unbedenkliche Konzentrationen.
Bei
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen muß sichergestellt werden, daß
die asbesthaltigen Produkte nur durch fachlich autorisierte Personen
mit sachkundigem Aufsichtführenden (gemäß TRGS 519 Nummer 5.4 )
ausgebaut und entsorgt werden. Dabei sind die gesetzlichen
Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Für den Umgang mit Asbest
und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten gelten insbesondere die technischen Regeln für
Gefahrstoffe TRGS 51 |