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Asbest

Schadstoffinformation

Der Name Asbest kommt aus dem Griechischen und bedeutet ,,unauslöschlich, ewig". Dies ist ein Hinweis auf die Langlebigkeit, die Asbest hat.

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe in der Natur vorkommender, mineralischer Silikatfasern mit feinsandiger Struktur und hervorragenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Einige dieser Eigenschaften sind zum Beispiel Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Fäulnis und Korrosion, geringe elektrische Leitfähigkeit, geringe Wärmeleitfähigkeit, große Elastizität und Zugfestigkeit, hohe Adsorptions- und Isolierfähigkeit. Asbest wurde aufgrund dieser Eigenschaften seit der Jahrhundertwende in circa 3.500 verschiedenen Anwendungsbereichen technisch genutzt.  

Ein hoher Prozentsatz der Trinkwasserrohre bestehen aus Asbestfaserzement. Erst seit 1995 dürfen neue Trinkwasserrohre keine Zusätze mehr aus Asbest enthalten. Von den bereits verlegten Asbestzementrohren für die Trinkwasserversorgung, vor allem von ungeschichteten Rohren, geht eine besonders große gesundheitliche Gefahr aus. Im Laufe der Zeit wird durch die mechanische Wasserberührung und durch Einwirkung von gelösten Salzen und Säuren im Wasser das Bindemittel Zement langsam aufgelöst. Dadurch werden immer mehr Asbestfasern freigesetzt und gelangen so mit dem Leitungswasser in den Haushalt. Je saurer das Wasser ist, desto stärker greift die darin enthaltene Kohlensäure den Zement an und desto höher wird die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Asbestfaserkonzentrationen im Trinkwasser.

Auch bei beschichteten Rohren können große Mengen von Asbestfasern frei werden. Die Beschichtungen bestehen meist aus Styrol-Butadien-Kautschuk, Chlorkautschukharzen, Epoxidharzen und Bitumen. Durch chemische und mechanische Beschädigungen werden besonders bei älteren Asbestzementrohren größere Mengen von Asbestfasern freigeschwemmt und können dadurch das Trinkwasser kontaminieren . Das Fraunhofer-Institut veröffentlichte 1983 eine ausführliche Trinkwasseruntersuchung. Daraus geht hervor, dass das Trinkwasser stellenweise frei gelöste Asbestfasern in einer Größenordnung von bis zu 1,57 Millionen Fasern pro Liter enthält. Dieser Spitzenwert wurde in Hamburg gemessen. Obwohl toxikologisch einwandfrei bewiesen ist, das oral aufgenommen Asbestfasern stark gesundheitsschädigend wirken können, existiert Deutschland bisher noch kein offizieller Grenzwert für die Trinkwasserbelastung.

Nach Angaben der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) ist auch das duschen mit Wasser,
dass aus Asbestzementrohren kommt, stark gesundheitsschädigend, da sich beim Versprühen
des Duschwassers hohe Asbestfaserkonzentrationen in der Raumluft bilden können. Ebenfalls sollte man sich vor dem Einsatz von Inhalationsgeräten beim zuständigen Wasserwerk erkundigen. Bei einer Belastung durch Asbestpartikel  kann ein Hauswasserfilter hinter der Wasseruhr montiert werden, um diese herauszufiltern.

Die Asbestfaser kann sich in immer kleinere Fasern aufspalten bis hin zu monokristallinen Fasern, die so leicht und klein sind, daß sie als schwebender Staub eingeatmet werden können.

Bei den verschiedenen Asbestarten wird zwischen Amphibolasbesten und Serpentinasbesten unterschieden . Zu den Amphibolasbestarten gehört zum Beispiel der sogenannte ,,Blauasbest" (Krokydolithasbest) und der sogenannte ,,Braunasbest" (Amositasbest). Der einzige Vertreter der Serpentinasbeste ist der sogenannte ,,Weissasbest" (Chrysotilasbest) 

Die Fasern der Amphibolasbeste sind spröde und brüchig. Amphibolasbeste, insbesondere der Blauasbest, zeigen eine besonders auffällige Längsspaltbarkeit in sehr feine Fasern mit Durchmesser von weniger als 3/1000 Millimeter. Die Menge und Feinheiten der dünnen Asbestfasern nimmt mit der Beanspruchung und der Verwitterung des Asbestproduktes zu.

Grundsätzlich geht von Asbestfeinstaub in Innenräumen eine Gesundheitsgefahrdung aus, insbesondere dann, wenn hohe Spitzenkonzentrationen von Asbestfasern möglich sind.

Asbest kann Krebs der Atmungsorgane, des Brust- und Bauchraumes und eine sonst sehr seltene Krebsform des Rippen- und Bauchfells, das Mesotheliom, hervorrufen. Von der Exposition bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen in der Rege mehrere Jahrzehnte. Das Risiko steigt mit der Dauer der Belastung und mit deren Intensität. Wegen der langen Lebenserwartung sind daher besonders Kinder und Jugendliche gefährdet. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge muß die Faserabgabe in die Raumluft daher unterbunden und die Belastungskonzentration minimiert werden.

Durch Einatmen von asbeststaubbelasteter Luft gelangen feinste Asbestfasern tief in die Lungen und bleiben dort an den Lungenbläschen haften. Diese Asbestfasern durchstoßen und reizen das Lungengewebe, so daß es schon nach kurzer Einwirkungszeit zu Reaktionen des Lungengewebes kommen kann.

Bei der Asbestose, auch Asbeststaublunge genannt, wird aktives Lungengewebe zerstört, dieses vernarbt im Laufe der Zeit. Es kommt zu vermehrtem Bindegewebswachstum. Folge für die Betroffenen ist eine Verhärtung der Lunge und damit eine zunehmende Einschränkung des Atemvolumens Asbestose kann Ausgangspunkt für die Entstehung von Lungenkrebs sein. Für die Asbestose sind langfristige hohe Expositionen erforderlich. Diese Erkrankung tritt daher überwiegend in der asbestver- und bearbeitenden Industrie auf.

Eine andere Krankheitsform ist das Mesotheliom des Rippen- und Bauchfells. Dies sind meist bösartige Tumore, hervorgerufen durch Asbestfasern, die das Lungengewebe durchstoßen haben. Das empfindliche Gewebe des Rippen- und Bauchfells kann nach einer Latenzzeit von 15 - 40 Jahren mit Krebsgeschwülsten reagieren.

Eine Dosis-Wirkungs-Beziehung kann für Asbest nicht angeleitet werden, d.h. es gibt keinen Schwellenwert für unbedenkliche Konzentrationen.

Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen muß sichergestellt werden, daß die asbesthaltigen Produkte nur durch fachlich autorisierte Personen mit sachkundigem Aufsichtführenden (gemäß TRGS 519 Nummer 5.4 ) ausgebaut und entsorgt werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten insbesondere die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 51